Niederländische Krankenversicherung

Studieren in den Niederlanden: wie ist das mit der Krankenversicherung?

Viele deutsche Studenten haben Fragen zur Krankenversicherungspflicht in den Niederlanden und tappen hierbei oft völlig im Dunkeln.
Welche Regelung trifft für dich zu, worauf musst du Acht geben?
Zunächst einmal ein paar allgemeine Anmerkungen:

Wenn du in einem WG-Zimmer oder in einer Wohnung in den Niederlanden wohnst, dann musst du dich in jedem Fall bei der zuständigen Gemeinde einschreiben, damit du als Einwohner registriert wirst. Zugleich vermeldet dich die Gemeinde beim IND. Bei dieser Behörde wird dein Aufenthaltsgrund in den Niederlanden vermeldet, in deinem Fall: Studium.
Hierbei wirst du weiterhin als Einwohner Deutschlands angesehen, der sich nur vorübergehend in den Niederlanden aufhält, nämlich zum Studium.

Die Krankenversicherung in den Niederlanden ist eine Sozialversicherung, sprich: du musst dich versichern, wenn du in den Niederlanden wohnst oder lohnsteuerpflichtig bist. Da du bei der Gemeinde als Einwohner gemeldet bist, können hier oft Missverständnisse bezüglich deiner Versicherungssituation entstehen.

Nur studieren – kein Nebenjob in den Niederlanden

Auf Grund der Tatsache, dass ca. 150.000 Niederländer (obwohl sie es müssten) nicht krankenversichert sind, wurden in der letzten Zeit alle Einwohner der Niederlande vom CVZ angeschrieben und aufgefordert, sich nachträglich noch versichern zu lassen. Wenn du in den Niederlanden nur zu Studienzwecken gemeldet bist, dann bist du nicht verpflichtet, dich bei einer niederländischen Krankenversicherung zu versichern.

Dies musst du jedoch nachweisen können. Dazu benötigst du eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass du tatsächlich in den Niederlanden nicht versicherungspflichtig bist.
Dafür musst du dich an die „Sociale Verzekeringsbank“ in Amstelveen wenden.
Diese Behörde ist zuständig für die Ermittlung der Krankenversicherungspflicht in den Niederlanden.

Da du aber als Student einen Großteil deiner Zeit in den Niederlanden verbringst, musst du sichergehen, dass du auch dort auch ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen kannst.
Beantrage hierfür entweder eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ oder frage bei deiner deutschen Krankenkasse nach einem so genannten E-106 / S1-Formular, um dich bei einer niederländischen Krankenkasse ohne zusätzliche Gebühren versichern zu können. In diesem Fall erhältst du sogar eine niederländische Krankenkassenkarte, ohne dich dort noch zusätzlich versichert zu haben.

Auf der Website der niederländischen Krankenversicherung AGIS findest du eine spezielle Broschüre, die beschreibt, wie du mit deiner bisherigen deutschen Krankenversicherung ärztliche Hilfe in den Niederlanden in Anspruch nehmen kannst.

Wenn du über deine Eltern in Deutschland familienversichert bist, dann gelten die Bedingungen dieser Versicherung weiterhin.

Studieren + Nebenjob in den Niederlanden

Deine Situation ändert sich jedoch, wenn du bei einem Niederländischen Arbeitgeber beschäftigt bist. Ab diesem Moment bekommst du einen anderen Status, du wirst dann als „Grenzgänger“ eingestuft.
Wenn du in den Niederlanden arbeitest (dabei ist es egal wie viele Stunden, wo du arbeitest oder wie viel du dadurch verdienst), fällst du automatisch unter die niederländische Sozialversicherungspflicht und bist somit gesetzlich dazu verpflichtet, dich bei einer niederländischen Krankenkasse, wie zum Beispiel Menzis, zu versichern.

Die Gebühren für eine Basiskrankenversicherung, die eigentlich immer ausreicht, betragen zwischen € 70,- und € 105,- monatlich.

Da du nur zu Studienzwecken in den Niederlanden verbleibst, und dementsprechend noch deinen Hausarzt etc. in Deutschland hast, kannst du dich mit Hilfe des E-106 / S1-Formulars, welches du von deiner niederländischen Krankenkasse bekommst, bei einer Krankenkasse deiner Wahl in Deutschland versichern lassen, ohne zusätzliche Gebühren bezahlen zu müssen. Entstandene Kosten werden in diesem Falle von der deutschen Krankenkasse mit der Krankenkasse in den Niederlanden verrechnet.

Leider sind die Versicherungsprämien in den Niederlanden relativ hoch, allerdings kann man einen staatlichen Zuschuss beantragen, wenn man nur über ein geringes Einkommen verfügt. Dies ist der so genannte „Zorgtoeslag“.
Auf der Website www.toeslagen.nl findest du mehr Informationen hierzu, dort kannst du auch eine Probeberechnung durchführen.

Welche Krankenversicherungen könnten relevant sein, wenn du in den Niederlanden studierst?

  • AGIS
    wenn du in Deutschland (familien-)versichert bist und mit der europäischen Krankenkassenkarte ärztliche Hilfe in den Niederlanden in Anspruch nehmen möchtest.
  • CZ
    wenn du in Deutschland (familien-)versichert bist und mit dem E-106 / S1-Formular
    ärztliche Hilfe in den Niederlanden in Anspruch nehmen möchtest.
  • Menzis
    wenn du in den Niederlanden arbeitest und nicht zusätzlich in Deutschland.
  • Deine eigene Krankenversicherung in Deutschland

Es kann oft schwierig sein, zu erkennen, welche Situation speziell für dich zutrifft. Manchmal will man auch einfach sicher gehen, dass alles richtig geregelt ist.
In diesen Fällen kannst du, sogar in deutscher Sprache, unter folgenden Telefonnummern alle Informationen über deine spezielle Situation bezüglich der Krankenversicherungspflicht in den Niederlanden erhalten:

Auslandsabteilung Menzis         +31 (0) 534853477
EUREGIO                                      NL 053 460 51 51 oder DE 02562 70 20