Niederländische Studienfinanzierung

Man kann auch als deutscher Student die niederländische Studienfinanzierung beantragen. Hieran sind allerdings ein paar Bedingungen geknüpft. Zum einen musst du ein Vollzeitstudium belegen und darfst bei Studienbeginn nicht älter als 30 Jahre alt sein. Zum anderen benötigst du einen niederländischen Arbeitsvertrag über 32 Stunden im Monat.

Besitzt du den geforderten Arbeitsvertrag und wohnst nicht mehr bei deinen Eltern, überweist dir der niederländische Staat monatlich 266,23 Euro. Studenten, die bei ihren Eltern wohnen, bekommen 95,61 Euro. Dieses Geld musst du nicht zurückzahlen, vorausgesetzt du schließt dein Studium innerhalb von zehn Jahren ab.

Weiterhin ist es möglich, zusätzlich einen elternabhängigen Teil zu bekommen. Der wird auf Grund des Einkommens deiner Eltern berechnet (ähnlich wie beim deutschen Auslands-BAföG) und kann maximal 240,92 Euro betragen. Auch dieses Geld bekommst du bei erfolgreichem Studienabschluss innerhalb von zehn Jahren geschenkt.

Natürlich darfst du den Lohn, den du in deinem Job verdienst, ebenfalls behalten. Wem der Basis- und der elternabhängige Teil noch nicht reicht, der kann ergänzend ein Darlehen beantragen. Dieses muss allerdings niedrig verzinst zurückgezahlt werden. Zusätzlich zur Studienfinanzierung erhältst du die so genannte OV-Chipkaart, mit der du wahlweise unter der Woche oder am Wochenende gratis Busse und Bahnen in den Niederlanden nutzen kannst.

Quelle: Dienst Uitvoering Onderwijs (leider nur in niederländischer Sprache verfügbar)